Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen

Diese Reise- und Geschäftsbedingungen gelten für die Viamonda GmbH i.L., Köln, Deutschland.

Wir haben den Geschäftsbetrieb eingestellt und verkaufen keine Reisen mehr. Bereits gebuchte Reisen werden wie vertraglich vereinbart durchgeführt. Bei Fragen wenden Sie sich an [email protected] oder 0221/ 29255770.

Die Gesellschaft ist aufgelöst und befindet sich seit dem 02.01.24 in Liquidation.

Die Reise- und Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des zwischen Ihnen und der Viamonda GmbH, geschlossenen Reisevertrages und behalten in der Liquidationsphase ihre entsprechende Gültigkeit

 

1. Abschluss des Reisevertrages

Die Reisebeschreibung auf den Webseiten der Viamonda GmbH i.L. (im Folgenden “Ausschreibung) ist kein Angebot im Rechtssinn, sondern geht den Vertragserklärungen voraus (invitatio ad offerendum).

Ihren individuellen Vorstellungen und Wünschen entsprechend stellt die Viamonda GmbH i.L. (nachstehend der Veranstalter genannt) zunächst ein unverbindliches Angebot bezüglich der in Frage kommenden Reise-Einzelleistungen der unterschiedlichen Leistungsträger zusammen.

 

Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr gilt für den Vertragsabschluss:

a) Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt des Veranstalters erläutert.

b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache

d) Soweit der Vertragstext im Onlinebuchungssystem des Veranstalters gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.

e) Nachdem Sie aus diesem Angebot Ihre konkreten Reiseleistungen spezifiziert haben, bieten Sie der Viamonda GmbH mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.

f) Sie sind alleiniger Vertragspartner der Viamonda GmbH und somit betreffend aller Leistungen nach dem Vertrag alleinig Berechtigter und Verpflichteter. Dies gilt auch betreffend solcher Vertragsleistungen, welche nicht für Sie persönlich, sondern für andere in dem Reisevertrag benannte Personen erbracht werden.

g) Der Reisevertrag kommt mit Zugang der Rechnung und Reisebestätigung beim Reiseanmelder zustande, die keiner besonderen Form bedarf und telefonisch, per E-Mail, Fax oder schriftlich erfolgen kann.

 

2. Sicherungsschein/ Anzahlung/Restzahlung

Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen mit der Reisebestätigung eine Rechnung übermitteln. Gleichzeitig erhalten Sie Ihren Reisepreissicherungsschein gemäß § 651 k BGB. Der Reisevertrag kommt mit Wirkung für alle in der Buchung genannten Teilnehmer und auf Grundlage dieser Reisebedingungen zustande, welche Sie mit der Wirkung für alle von ihnen benannten Teilnehmer anerkennen.

Wenn Reiseleistungen infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters ausfallen, ist über den Sicherungsschein die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises und (nach Reiseantritt) zusätzlich notwendiger Aufwendungen für die Rückreise abgesichert, § 651 k BGB. Alle Zahlungen auf den Reisepreis sind nur bei Vorliegen des Sicherungsscheines zu leisten.

 

2.1         Anzahlung

Mit Abschluss der online Buchung bzw. bei Buchung über das Service Center und spätestens dann bei Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheines per e-mail wird eine Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtpreises sofort fällig.

Sollte dieser Anzahlungsbetrag die Kosten für gebuchte Flugtickets zu Sondertarifen, die sofort an die Airline zu zahlen sind, nicht decken, so wird der diese 25% übersteigende Betrag separat und zusätzlich unmittelbar nach Buchungseingang in Rechnung gestellt.

Geht der Anzahlungsbetrag nicht innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist der Veranstalter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall kann der Veranstalter die gemäß Ziff. 4.3.1 zu berechnenden Kosten als Schadenersatz geltend machen. Ebenso gelten über Kreditkarte geleistete Anzahlungen, die anschließend wieder zurückgerufen oder nicht honoriert werden, als nicht geleistete Anzahlungen.

 

Die Kosten für eine über den Veranstalter abgeschlossene Reiseversicherung werden zusammen mit der Anzahlung fällig und sind Bestandteil der Anzahlungssumme.

Im Fall, dass der Kunde nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins zusätzliche Leistungen zu dieser Reise hinzu bucht, wird die bereits geleistete Anzahlung entsprechend verrechnet.

 

2.2         Restzahlung

Ohne weitere Aufforderung wird die Restzahlung 31 Tage vor Reiseantritt fällig. Die Reisedokumente werden erst nach vollständiger Zahlung ausgehändigt. Bei Buchung ab 31Tage vor Reiseantritt ist die Zahlung des gesamten Reisepreises sofort mit Erhalt der Online-Reisebestätigung und des Sicherungsscheins fällig. Geht der Restzahlungsbetrag nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit ein und wird nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist der Veranstalter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall kann der Veranstalter die gemäß Ziff. 4.3.1 zu berechnenden Kosten als Schadenersatz geltend machen.

Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen.

 

2.3

Für sämtliche Zahlungsarten, wie Banküberweisung, private Kreditkarte, SEPA-Lastschrift oder Sofort-Überweisung, wird kein Transaktionsentgelt erhoben. Firmenkreditkarten werden nicht ohne Transaktionsentgelte akzeptiert. Sollte eine Firmenkreditkarte (Corporate Card) zur Zahlung angewendet werden, wird nachträglich eine Gebühr von EUR 35 pro Buchung erhoben. Bei Sonderverkaufsaktionen über Vermittlungspartner ist als Zahlungsart ausschließlich die Banküberweisung für Anzahlung und Restzahlung möglich (Kreditkartenzahlungen hierbei auf Wunsch gegen EUR 30 Gebühr)

Ferner wird bei der Buchung von Reisen über ausgewählte Direktvertriebsportale und Deal-Plattformen mit Zahlungswunsch Kreditkarte nachträglich mit der Bestätigung ein Transaktionsentgelt von 0,7% (alle gängigen Kreditkarten) sowie 2% (American Express) vom Gesamtreisepreis in Rechnung gestellt.

Wertgutscheine (Reisegutscheine) die über die website erworben wurden, können ohne zeitliche Einschränkungen für die Leistung von Anzahlung und Restzahlung bei allen Reisen zur Anwendung gebracht werden. Wertgutscheine, die im Rahmen von Aktionen (Black friday, Adventspecial, Valentinsspecial, Osterspecial u.a.) preisreduziert erworben wurden, können nicht auf rabattierte Reisen (Angebote, Specials) sowie Singlereisen angewendet werden. Bei nicht rabattierten Reisen kann nur jeweils ein preisreduzierter Wertgutschein bis maximal 50% des Gesamtreisepreises für Anzahlung und Restzahlung eingesetzt werden.

Wertgutscheine, die im Rahmen von Aktionen (Black friday, Adventspecial, Valentinsspecial, Osterspecial u.a.) preisreduziert erworben wurden, können ausschließlich bei Buchungen über die websites der viamonda.de und viamonda.ch eingelöst werden.

Marketing- oder Promogutscheine mit Promocode können im Buchungsprozess angewendet werden. Sie reduzieren jeweils den Gesamtreisepreis um den Gutscheinbetrag. Marketing- und Promogutscheine können nur jeweils einzeln und einmalig für Reisen ab einem Gesamtreisepreis von 1500€ gültig verwendet werden. Sollten zur Einlösung andere Regeln gelten, werden diese in den jeweils kommunizierten Gutschein-Bestimmungen (Gutschein AGBs) explizit beschrieben.

 

3. Leistungen

Der Umfang der geschuldeten einzelnen vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Reisebestätigung (vgl. Ziffer 1), ergänzt (im Rahmen der Vertragserklärung des Kunden) durch die zu Grunde liegende Ausschreibung. Eventuelle besondere Vereinbarungen mit dem Veranstalter, die aus Beweisgründen in Textform getroffen werden sollten, gelten vorrangig.

Flugtickets zu Sondertarifen sind nur in Verbindung mit dem gebuchten Landarrangement wie z.B. Rundreise, Hotelaufenthalt oder einer Kreuzfahrt gültig.

Unternehmungen, die als vor Ort zubuchbare Leistung ausgeschrieben werden, sind nicht Bestandteil der geplanten vertraglichen Leistungen, evtl. mit ihnen verbundene Kosten sind nicht im Reisepreis enthalten.

 

3.1         Kinderermäßigungen

Maßgebend ist das Alter des Kindes bei Reiseantritt. Sollte das Kind jedoch während der Reise das 2. Lebensjahr erreichen, so gelten bei der Buchung die Bedingungen und Preise für Kinder ab 2 Jahren. Unabhängig davon ist jedes mitreisende Kind und dessen Alter bei der Buchung anzugeben.

 

3.2         Sonderwünsche

Der Veranstalter bemüht sich, Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht in der Ausschreibung aufgeführt sind, im Rahmen des Möglichen zu entsprechen. Sonderleistungen sind nicht Vertragsbestandteil und stellen eine freiwillige Leistung des Veranstalters dar, auf die kein Anspruch besteht.

 

3.3         Reiseverlängerung

Eine Verlängerung Ihres Aufenthaltes am Zielort ist nur nach rechtzeitiger Absprache mit der Reiseleitung bzw. der Veranstalter-Vertretung (örtliche Zielgebietsagentur) möglich, sofern entsprechende Unterbringungs- bzw. Rückflugmöglichkeiten gegeben sind. Die Kosten für eine Verlängerung sind vor Ort bei einem Vertreter des Veranstalters bzw. der örtlichen Zielgebietsagentur zu zahlen.

 

3.4 ViaFlex Tarif

Die Tarifoption ViaFlex ist ein zur Reise, zum Preis von EUR 89 pro Buchung, buchbares upgrade, welches Ihnen ein hohes Maß an Flexibilität für die geplante Viamonda-Reise bietet.

Leistungen und Buchungsbedingungen:

  • Bis 14 Tage (bei allen Reisen ohne Flug) und bis 30 Tage (bei allen Reisen mit über viamonda gebuchtem Linienflug) ohne Angabe von Gründen flexibel und kostenfrei umbuchen oder stornieren. Ausgeschlossen sind hierbei Reisen mit über Viamonda gebuchtem Flug zu einem nicht erstattbaren Sondertarif. Bei Reisen ins südliche Afrika gilt abweichend eine Frist von 60 Tagen.
  • Der ViaFlex Tarif gilt bis zu einem Gesamtreisepreis je Buchung von EUR 6000. Bei Buchungen mit höheren Buchungswerten ab 6001 EUR bieten wir das upgrade für EUR 119 an. Ab 12001 EUR hat der Tarif einen Buchungswert von 139 EUR.
  • Der ViaFlex Tarif kann nur unmittelbar bei der Buchung einer Reise ausgewählt werden bzw. am Buchungstag über das Service-Team dazu gebucht werden. Wenn Sie eine Reise ausgewählt bzw. bis zum gewünschten Umfang geplant haben, wird Ihnen das ViaFlex Upgrade im Buchungsverlauf, kurz vor Buchungsabschluss, zur Auswahl angezeigt. Er kann ausschließlich unmittelbar hier ausgewählt und mit gebucht werden. Ein späteres upgrade in den ViaFlex Tarif ist nicht möglich
  • Im Falle einer Stornierung wird Ihnen der gesamte Reisepreis erstattet. Lediglich der Wert des ViaFlex Tarifs sowie 30€ Bearbeitungsgebühr werden als Aufwandsentschädigung erhoben.
  • Bei einer Stornierung wird Ihnen der gezahlte Reisepreis innerhalb von 7 Tagen zurückerstattet.
  • ViaFlex Tarif wird bei einer Umbuchung oder Buchungsänderung übertragen und behält seine Gültigkeit bis die Reise, die das Upgrade Via Flex enthält, angetreten ist. Umbuchungen und Buchungsänderungen werden zum tagesaktuellen Reisepreis vorgenommen.
  • Mit dem ViaFlex Tarif können Sie Ihre Reise umbuchen oder stornieren – bis einschließlich 14 bzw. 30 Tage vor Anreise. Danach gelten die normalen Regelungen zu Storno und Umbuchungen gemäß AGB/ Reise- und Zahlungsbedingungen.
  • Der ViaFlex Tarif kann nicht in Verbindung mit Radreisen gebucht werden

 

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1         Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen des Reisevertrages/ Hotelvertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche und ein eventuell bestehendes Kündigungsrecht des Reisenden bleiben unberührt. Von Leistungsänderungen wird der Veranstalter den Reisenden unverzüglich unterrichten.

Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer zumindest gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch den Veranstalter diesem gegenüber geltend zu machen.

Durch Pandemien und regionale Epidemien verursachte Notwendigkeiten zur Leistungsänderungen sind kurzfristig möglich. Von diesen Leistungsänderungen wird der Veranstalter den Reisenden unverzüglich unterrichten. Im Falle einer sollchen erheblichen Änderung einer wesentlichen oder mehrerer Reiseleistung ist der Reisende hierbei nicht berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer zumindest gleichwertigen Reise zu verlangen.

 

4.2         Änderung des Reisepreises

Der Veranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 8 Wochen liegen. Bei Änderungen der Beförderungskosten liegt diese Frist bei nur 4 Wochen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Veranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer zumindest gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung seitens des Veranstalters über die Preiserhöhung bzw. -änderung der Reiseleistung geltend zu machen.

 

4.3         Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen

4.3.1

Falls eine Umbuchung und/ oder Namensänderung in den Reiseunterlagen, insbesondere im Flugticket, nötig wird, weil der Reisende dem Veranstalter bei Buchung seinen Namen nicht korrekt mitgeteilt hat und auch nicht unmittelbar nach Erhalt der Reisebestätigung Namenskorrekturen durchgegeben hat oder die Namensänderung nach der Buchung eingetreten ist, ist der Veranstalter berechtigt, die entstandenen Mehrkosten dem Reisenden in Rechnung zu stellen, mindestens jedoch in Höhe von 60,00 € pro Person.

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter zu den normalen Bürozeiten (bei Zugang an Samstagen, Sonntagen und allgemeinen Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend) Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen (mit Ausnahme der unter Ziffer 4.5 geregelten Fälle höherer Gewalt) nicht antreten, die vom Veranstalter nicht zu vertreten sind, kann der Veranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Es bleibt Ihnen unbenommen den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind als die vom Veranstalter in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten.

Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn eine Reise nicht angetreten wird, weil sich ein Reisender nicht rechtzeitig am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen Fehlens der Reisedokumente wie z. B. Reisepass oder notwendige Visa nicht angetreten wird.

Bereits ausgehändigte Linienflugscheine, Bahnfahrkarten und Fährtickets müssen bei einem Reiserücktritt unverzüglich an den Veranstalter zurückgegeben werden. Die hier genannten Bestimmungen zum Reiserücktritt gelten für alle Reisen, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen abweichende Regelungen festgelegt werden.

Bis zum Reisebeginn kann der Reisende sich nach Mitteilung an den Veranstalter durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Der Veranstalter ist berechtigt, die entstandenen Mehrkosten der Leistungsträger wie Airlines, Hotels oder anderer Dienstleister zu berechnen, mindestens jedoch 120,00 € pro Person.

 

Die in der Regel (d.h. soweit keine sonstigen spezifischen Regelungen vorhanden sind, wie z.B. im Rahmen der “Sorglos-Buchen-Garantie, die besondere und befristete Umbuchungs- und Stornierungsbedingungen darstellt und über die jeweils auf der website separat informiert wird, pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro Person:

 

a) Rücktrittsgebühren bei Flug-Rundreisen, Reisen mit einer Kombination aus Flug (ausgenommen Sondertarife), Rundreise, Hotel:

Bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25%,

vom 30. bis 22. Tag vor Reiseantritt 35%,

vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 45%,

vom 14. bis 9. Tag vor Reiseantritt 60%,

vom 8. bis 2. Tag vor Reiseantritt 80% und

ab dem Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt 95%. des Gesamtpreises

 

b) Abweichend von Ziff. 4.3.1 a) betragen die Rücktritts-/Umbuchungskosten für gebuchte, nicht erstattungsfähige Eintrittskarten, und andere, nicht erstattungsfähige Tickets, insbesondere nicht erstattungsfähige Flugtickets zu Sondertarifen, die eine Umbuchung oder Stornierung nicht zulassen, 100%. Die jeweilige Tarifregelung der Airlines bei Auswahl der Flüge sind im Buchungsprozess ersichtlich. Sollte Ihre Buchung ferner einen sogenannten Low Cost Flug beinhalten, wird auf der Reisebestätigung/ Rechnung darauf hingewiesen. In diesem Fall sind ,wie bei Sondertarifen Stornos und Umbuchungen ebenfalls mit 100% Gebühren verbunden.

 

c) Rücktrittsgebühren bei Reisen in Flugzielgebiete mit einer Kombination aus Rundreise und Hotel (ohne Flugbuchung über viamonda):

Bis zum 31 Tag vor Reiseantritt 25%

vom 30. bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%,

vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 45%,

vom 14. bis 9. Tag vor Reiseantritt 55%,

vom 8. bis 2. Tag vor Reiseantritt 80% und

ab dem Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt 95% des Gesamtpreises

 

d) Rücktrittsgebühren bei Reisen mit eigener Anreise bzw. PKW Reisen in Deutschland, Schweiz und EU Nachbarländern:

Bis zum 31 Tag vor Reiseantritt 25%

vom 30. bis 14. Tag vor Reiseantritt 40%,

vom 13. bis 7. Tag vor Reiseantritt 55%,

vom 6. bis 1. Tag vor Reiseantritt 80%

ab dem Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt 95% des Gesamtpreises

 

e) Rücktrittsgebühren bei Single Kleingruppenreisen, bei denen als durchführender Veranstalter die Singlereisen GmbH unter Veranstalterhinweisen auf der website der jeweiligen Reise genannt ist:

bis zum 29. Tag vor Reiseantritt 30%,

vom 28. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 50%

vom 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 75%

ab dem 6. bis zum Reiseantritt 90 % des Gesamtpreises

 

f) Rücktrittsgebühren bei Radreisen, bei denen als durchführender Veranstalter die Weinradel GmbH, Eurofun Touristik GmbH, Rückenwind GmbH oder Eurotrek AG unter Veranstalterhinweisen auf der website der jeweiligen Reise genannt ist:

bis zum 28. Tag vor Reiseantritt 30%

vom 27. bis 14. Tag vor Reiseantritt 50%

vom 13. bis 8. Tag vor Reiseantritt 60%

ab 7 Tage oder kürzer 80%, am Abreisetag oder bei Nichtantritt 95%, bei Reiseabbruch 100% des Reisepreises.

 

g) Rücktritts-/Umbuchungskosten für gebuchte, nicht erstattungsfähige Eintrittskarten, und andere, nicht erstattungsfähige Tickets, insbesondere Flugtickets zu Sondertarifen, betragen 100%.

h) Sollten auf der website und bei einzelnen Reisen abweichende, temporär gültige Storno- und Umbuchungsgebühren dargestellt sein (z.B. Sorglos-Buchen-Garantie) und diese eine kostenlose Umbuchung und Stornierung ermöglichen, wird in diesen Fällen eine einmalige Service Gebühr von 40€ je Buchung fällig.

i) Benennung einer Ersatzperson:

Bei der Benennung einer Ersatzperson werden die effektiv entstehenden Mehrkosten für die Namensänderung und zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 120 € erhoben.  Der Veranstalter ist berechtigt, die entstandenen Mehrkosten der Leistungsträger wie Airlines, Hotels oder anderer Dienstleister zu berechnen.

j) Umbuchungen von Reiseleistungen nach der Buchung

Werden nach der Buchung substanzielle Veränderungen des ursprünglich gebuchten Reiseverlaufs vorgenommen, ist der Veranstalter berechtigt, die entstandenen Mehrkosten der Leistungsträger wie Airlines, Hotels oder anderer Dienstleister zu berechnen. Bei derartigen Veränderungen der Reiseleistungen werden stets zusätzliche Bearbeitungsgebühren in Höhe von 220,00 € erhoben.

 

4.3.2

Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes oder der Beförderungsart können auf Wunsch eines Reiseteilnehmers nur nach Rücktritt vom Reisevertrag und gleichzeitiger Neubuchung vorgenommen werden. Der Veranstalter kann im Einzelfall auf das Stornierungsentgelt verzichten und ersatzweise ein Umbuchungsentgelt in Höhe von pauschal 120,00€ pro Person erheben.

 

4.3.3

Im Zielgebiet gewünschte Flugumbuchungen sind, je nach Verfügbarkeit, nur nach den jeweiligen Tarifbestimmungen der Fluggesellschaften sowie gegen ein sofort fälliges, zusätzliches Bearbeitungsentgelt in Höhe von 60,00€ pro Person möglich.

 

4.3.4

Nehmen sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir werden uns jedoch selbstverständlich um eine Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

 

4.4         Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Bei Nichterreichen einer ausdrücklich ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl ist der Veranstalter berechtigt, die Reise bis 30 Tage vor Reisebeginn abzusagen. Bei ausgewählten Reisen wie z.B. Singlereisen oder Aktivreisen können Reisen auch kurzfrstiger abgesagt werden. Diese abweichenden Rücktritssrechte werden in den Hinweisen zur jeweilgen Reisen auf der website der Reise ausdrücklich genannt.

In Falle des Veranstalterrücktritts erhält der Reisende den eingezahlten Reisepreis binnen 7 Tage nach Absage zurück. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet.

 

4.5         Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände, höhere Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Reisende den gezahlten Reisepreis zurück.

Ein weitergehender Anspruch besteht in diesen Fällen nicht.

Bei Kündigung nach Reisebeginn erhält der Reisende den auf nicht erbrachte Reiseleistungen entfallenden anteiligen gezahlten Reisepreis zurück. Für erbrachte Leistungen kann der Veranstalter ein Entgelt verlangen. Der Veranstalter wird die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Entstehende Mehrkosten für eine Rückbeförderung des Reisenden tragen dieser und der Veranstalter je zur Hälfte. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

 

4.6. Sonderrechte bei Umbuchung und Stornierung im besonderen Fall von Corona

  1. Bei Neubuchungen von Reisen mit Abreise bis 14 Tagen vor der Abreise bei allen Reisen ohne Flugbuchung sowie bis 30 Tage vor Abreise bei allen Reisen mit Flugbuchung bei viamonda bieten wir eine kostenlose Stornierung oder Umbuchung, falls das Coronavirus die Reise in das gebuchte Land nicht möglich macht und dies durch einen entsprechenden Reisehinweis/ Reisewarnung i.S.v. Reiseverbot (gilt nur bei Virusvarianten Gebiet) angezeigt ist und dieser Reisehinweis erst nach Buchung der Reise kommuniziert wurde. Reisen in Länder, die nach der Buchung als (Hoch)Inzidenzgebiete eingestuft wurden und die als 3-fach Geimpfte, genesene oder 2-fach Geimpfte und getestete Person ohne größere Restriktionen bereist werden können, sind von dieser kostenlosen Umbuchungs- und Stornogarantie ausgeschlossen. Für Ungeimpfte gilt diese kostenlose Storno- und Umbuchungsgarantie grundsätzlich nicht.
  2. Die kostenlose Umbuchungs- und Stornogarantie gilt für alle Privatreisen und Kleingruppenreisen sowie alle Vor- und Nachprogramme mit den  genannten Fristen: 30 Tage gilt für alle Flug-Rundreisen in EU und Nicht-EU Länder, bei denen Sie die Reise bei uns inkl. Flug gebucht haben. 14 Tage gilt für alle Rundreisen in EU und Nicht-EU Länder, bei denen Sie die Reise bei uns exkl. Flug gebucht haben.
  3. Ausnahmen von dieser Sonderstorno- und Umbuchungsregelung sind Reisen mit Flügen zu Sonderbedingungen und Sonderpreisen (diese werden Ihnen bei der Buchung mitgeteilt) sowie Kreuzfahrten und Ausflüge/Aktivitäten. Hierbei wie auch bei anderen Serviceleistungen wie u.a. Rail & Fly gelten die normalen Stornobedingungen gem. AGB gem. 4.3.1.
  4. Die kostenlose Umbuchungs- und Stornogarantie gilt für alle Privatreisen und Kleingruppenreisen sowie alle Vor- und Nachprogramme inkl. internationalem Flug in normalen Tarifklassen mit den unter 1. und 2. genannten Fristen. Weitere Ausnahmen von dieser Regelung sind Flüge zu Sonderbedingungen und Sonderpreisen (diese werden Ihnen bei der Buchung mitgeteilt) sowie Kreuzfahrten und Ausflüge/Aktivitäten.Sollten andere individuelle Gründe vorliegen, weshalb eine Reise durch den Kunden stormiert oder umgebucht werden muss, gelten die regulären Reise- und Zahlungsbedingungen.
  5. Für Angebote und preisreduzierte Reisen gilt diese Garantie nicht.
  6. Nach Ablauf der genannten Fristen je Reiseform (mit bzw. ohne Flug) gelten unsere regulären Reise- und Zahlungsbedingungen
  7. Bei einer kostenlosen Stornierung bzw Umbuchung entstehen lediglich Bearbeitungsgebühren von 40 EUR je Buchung, die mit der geleisteten Anzahlung verrechnet oder separat in Rechnung gestellt werden. Diese Bearbeitungsgebühr entfällt, sollte die Anzahlung zur stornierten Buchung in einen Gutschein zur späteren Verwendung bei einer Neubuchung gewandelt werden.

 

5. Gewährleistung/Schadenersatz

5.1

Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter eine vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist, vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

 

5.2

Die Reiseleitung oder der Vertreter der örtlichen Zielgebietsagentur ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

 

6. Haftung

6.1

Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z.B. Dinner, Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) und in der Reiseausschreibung oder Bestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind, haftet der Veranstalter auch bei Teilnahme der Reiseleitung nicht. Dies gilt auch für von der Reiseleitung vermittelte Fremdleistungen.

 

6.2

Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird.

Für alle deliktischen Schadensersatzansprüche, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, betreffend Sachschäden ist die Haftung des Veranstalters auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Die Haftungshöchstsummen gelten je Reisendem und errechnen sich aus dem auf ihn entfallenden Reisepreisanteil. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aus dem Montrealer Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

 

6.3

Vertragliche Ansprüche müssen innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende, schriftlich gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist können vertragliche Ansprüche nur dann noch geltend gemacht werden, wenn der Reisende an der Einhaltung der Frist ohne eigenes Verschulden gehindert war.

 

6.4

Etwaige sich aus gesetzlichen Vorschriften, insbesondere auch internationalen Abkommen, wie dem Montrealer Übereinkommen, ergebende Haftungsbeschränkungen oder –erleichterungen (einschließlich Anmeldefristen) zugunsten des Veranstalters bleiben unberührt. Ferner gelten etwaige sich aus vorgenannten gesetzlichen Vorschriften zugunsten von durch den Veranstalter eingesetzten Leistungsträgern (z.B. Airlines, Hoteliers) ergebende Haftungsbeschränkungen Haftungsbeschränkungen oder –erleichterungen (einschließlich Anmeldefristen) auch zugunsten des Veranstalters.

 

7. Mitwirkungspflicht

7.1 Der Anmelder ist verpflichtet, bei der Buchung die Namen der Reisenden so zu anzugeben, wie sie in den für die Reise verwendeten Personaldokumenten (z.B. Pass) geschrieben sind. Stimmen die Namen auf den Reisedokumenten (z.B. Flugschein) nicht mit den Namen im Personaldokument überein, so können die Reiseleistungen, die Einreise ins Destinations- oder Transitland verweigert werden. Müssen die Namen in den Reisedokumenten geändert werden, fallen Gebühren an. Siehe dazu Ziffer 4.3

7.2 Der Reisende ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw. Agentur anzuzeigen. Bei Buchung von nur Unterbringung ist seine Beanstandung an der Rezeption des Hauses anzuzeigen. Falls Abhilfe nicht erfolgt, nimmt die örtliche Reiseleitung des Veranstalters oder zuständige Agentur zusammen mit dem Reisenden dessen Beanstandung schriftlich auf. Unterlässt der Reisende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, entfällt ein Minderungsanspruch.

7.3 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten. Sofern das Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, muss der Reisende unbedingt eine Schadenanzeige an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft ist die Schadenanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung der Ansprüche.

 

8. Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung

8.1         Ausschlussfristen für Ansprüche

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Veranstalter unter der untenstehenden Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur dann geltend machen, wenn er an der Einhaltung der Frist ohne Verschulden gehindert war.

Dieses gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckschäden oder -verlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.

 

8.2         Verjährung

8.2.1  Ansprüche des Reisenden nach den §§651c–f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen vom Veranstalter beruhen, verjähren in 2 Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen vom Veranstalter beruhen.

Alle übrigen Ansprüche nach den §§651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.

 

8.2.3  Die Verjährung nach Ziffer 8.2.1 und 8.2.2 beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte oder an dem Tag der tatsächlichen Beendigung der Reise, sofern dies der spätere Zeitpunkt ist.

 

8.2.4  Schweben zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

 

9.Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

9.1   Der Reisende ist verpflichtet auf die in den Ausschreibungen gegebenen Hinweise auf Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen und auf etwaige Änderungen in späteren Mitteilungen für Schweizer Staatsbürger zu achten. Reisende mit anderer Staatsangehörigkeit erhalten die für sie relevanten Informationen im Buchungsprozess auf der letzten Seite unter Reiselandinformationen angezeigt. Wir empfehlen ferner sich bezüglich der Einreise und Transitbestimmungen zusätzlich bei der zuständigen Botschaft zu erkundigen. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten; ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte pflichtwidrige Falsch- oder Nichtinformation vom Veranstalter bedingt sind.

9.2  Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.

 

10. Sonstige Bestimmungen

10.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

 

11. Abtretungsverbot

Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reisenden gegen den Veranstalter an Dritte; auch Ehepartner und Verwandte. Dieses gilt nicht, soweit Ansprüche an Personen abgetreten werden, die selbst Reisende waren oder bei Antritt der Reise geworden wären.

 

12. Rechtswahl und Gerichtsstand

12.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

 

12.2  Soweit bei Klagen des Reisenden gegen den Veranstalter im Ausland für die Haftung des Veranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bzgl. Der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisenden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

 

12.3  Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz, Köln, verklagen.

 

12.4  Für Klagen des Veranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisende, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters, Köln, vereinbart.

 

12.5 Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht,

a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt oder

b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisende angehört, für den Reisenden günstiger sind als die Regelungen in diesen Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.

 

13. Versicherungen

Ausgenommen der gesetzlichen Insolvenz-Versicherung, sind in den vom Veranstalter angebotenen Reisen im Reisepreis keine weiteren Reiseversicherungen, insbesondere keine Reiserücktrittskosten-Versicherung, enthalten. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie weitergehende Versicherungen. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer website oder unter www.elvia.de. Entsprechende Versicherungsverträge werden erst mit Zahlung der Prämie wirksam.

 

14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Nach der EU-VO 2111/2005 ist der Veranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht diese noch nicht fest, ist zunächst die wahrscheinliche Fluggesellschaft zu benennen und der Kunde entsprechend zu informieren, sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich zu informieren. Die Informationen über die ausführende Fluggesellschaft im Sinne der EU-VO 2111/2005 begründen keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung mit der genannten Fluggesellschaft und stellen keine Zusicherung dar. Soweit es in zulässiger Weise vertraglich vereinbart ist, bleibt dem Veranstalter ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten. Die von der EU Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „Gemeinschaftliche Liste“ sicherer Fluggesellschaften ist unter https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de abrufbar.

 

15. Hinweis zur außergerichtlichen Streitbeilegung

Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

 

16. Datenschutz und allgemeine Bestimmungen

Die Daten, die der Veranstalter erhält, werden gemäß ihrer Zweckbestimmung des Vertrages elektronisch von der Viamonda GmbH, Zusestrasse 48, 50859 Köln, gespeichert und weitergegeben, soweit sie zur Vertragsdurchführung bzw. zur Abwicklung der Reise erforderlich sind.. Personenbezogene Daten werden gemäß den geltenden deutschen und europäischen Datenschutzbestimmungen bearbeitet und entsprechend auch geschützt.

Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: https://local.viamonda.de/datenschutz/

Sicherheitsbestimmungen im Hinblick auf bargeldlose Zahlungen

  • Wir stellen zur Abwicklung von bargeldlosen Zahlungen, z.B. per Kreditkarte, sichere SSL zertifizierte Verfahren nach dem aktuellen Stand der Technik zur Verfügung. Hierbei stellen wir sicher, dass die Erhebung, Speicherung und Nutzung der Daten konform zum Bundesdatenschutzgesetz erfolgt. (siehe auch unsere Datenschutzerklärung).
  • Wir werden Sie nie auffordern Ihre vollständigen Kreditkartendaten per E-Mail, Fax, Post oder anderer unverschlüsselter Verbindung zuzusenden. Sollten Sie eine solche Aufforderung erhalten, bitten wir Sie diese zu ignorieren und uns hierüber umgehend zu informieren.
  • Für Schäden, die sich aus einer unaufgeforderten Zusendung von Kreditkartendaten ergeben, werden wir keine Haftung übernehmen

Der weiteren Nutzung Ihrer persönlichen Daten zu Werbezwecken können Sie jederzeit durch Mitteilung an Viamonda GmbH, Zusestr. 48, 50859 Köln oder durch entsprechende Erklärung per E-Mail an unsere E-Mail-Anschrift [email protected] widersprechen. Nach Erhalt des Widerspruchs wird der Veranstalter die Daten nicht mehr für Werbezwecke nutzen.

 

 

17. Offensichtliche Fehler:

Offensichtliche Online-, Text- und Rechenfehler berechtigen den Veranstalter zur Anfechtung des Reisevertrages.

 

Reiseveranstalter:

 

 

Viamonda GmbH i.L.

Zusestr. 48

50859 Köln

E-Mail: [email protected]

Liquidator: Michael Tenzer

Handelsregistereintragung: Amtsgericht Köln, HRB 90841

Stand: Januar 2024